Kosten

Die Behandlungskosten hängen davon ab, wer der Kostenträger (z.B. gesetzliche Versicherung, Beihilfe, private Versicherung, Selbstzahler) ist. Bitte lesen Sie das Kapitel durch, welches auf Ihren Kostenträger zutrifft.

Gesetzlich Versichert

Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten erfolgt die Abrechnung der ambulanten Psychotherapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Psychotherapie als Krankenbehandlung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Regelleistung.

Bitte beachten Sie: Einige Leistungen (z.B. Stellungnahmen, Attest, Bescheinigungen usw.), die privat von einem Patienten/einer Patientin veranlasst werden, dürfen nur gemäß den Vorgaben der GOP/GOÄ mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Steigerungssatz und nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie auch die Ausfallregelung für nicht fristgerecht abgesagte Behandlungstermine: Termine, die nicht fristgerecht abgesagt wurden, werden nicht von dem Versicherungsträger erstattet. Dazu gehören alle Arten von Terminen (z.B. reguläre bzw. ein- oder zwei wöchentliche Termine, ein Erstgespräch sowie ein Sprechstundentermin). Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch, wenn der Patient seinen Termin unverschuldet versäumt (z.B. Unfall oder Stau auf dem Weg zur Therapie oder plötzliche Erkrankung). Rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht in Rechnung gestellt. Als rechtzeitig gilt eine schriftliche Absage von mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Zur Terminabsage genügt eine einfache Mitteilung per E-Mail.

Gesetzlich Versicherte und im Hausarztvertrag und im Facharztprogramm bei der AOK oder bei der Bosch BKK

Nehmen Sie am Hausarztvertrag oder im Facharztprogramm der AOK oder Bosch BKK teil? Falls ja, dann werden die Behandlungskosten sowie die Kosten für die gesetzlichen Leistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Bitte beachten Sie: einige Leistungen (z.B. Stellungnahmen, Attest, Bescheinigungen usw.), die privat von einem Patienten/einer Patientin veranlasst werden, dürfen nur gemäß den Vorgaben der GOP/GOÄ mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Steigerungssatz und nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie auch die Ausfallregelung für nicht fristgerecht abgesagte Behandlungstermine: Termine, die nicht fristgerecht abgesagt wurden, werden nicht von dem Versicherungsträger erstattet. Dazu gehören alle Arten von Terminen (z.B. reguläre bzw. ein- oder zwei wöchentliche Termine, ein Erstgespräch sowie ein Sprechstundentermin). Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch, wenn der Patient seinen Termin unverschuldet versäumt (z.B. Unfall oder Stau auf dem Weg zur Therapie oder plötzliche Erkrankung). Rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht in Rechnung gestellt. Als rechtzeitig gilt eine schriftliche Absage von mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Zur Terminabsage genügt eine einfache Mitteilung per E-Mail.

Beihilfe und/oder Privat Versichert

Bei privat krankenversicherten Patienten und/oder Beihilfeberechtigten erfolgt die Rechnungslegung quartalsweise mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen gemäß GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, die auf die Gebührenordnung der Ärzte verweist) mit dem 3,0-fachen bis 3,5-fachen Steigerungssatz. Es werden die psychotherapeutischen Gespräche sowie alle erbrachten Leistungen (z.B.  Erstgespräch, Diagnostik, Beratung – auch mittels Fernsprecher -, gutachterliche Äußerung und Bericht, Wegegeld bei Hausbesuch und bei einem Behandlungstermin außerhalb der Praxis, Befund, psychotherapeutische Videositzung, Hygienepauschale, Bericht an dem Hausarzt/-in, Materialkosten, Porto usw.) unter Verwendung aller relevanten Abrechnungsziffern in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie auch die Ausfallregelung für nicht fristgerecht abgesagte Behandlungstermine: Termine, die nicht fristgerecht abgesagt wurden, werden nicht von dem Versicherungsträger erstattet. Dazu gehören alle Arten von Terminen (z.B. reguläre bzw. ein- oder zwei wöchentliche Termine, ein Erstgespräch sowie ein Sprechstundentermin). Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch, wenn der Patient seinen Termin unverschuldet versäumt (z.B. Unfall oder Stau auf dem Weg zur Therapie oder plötzliche Erkrankung). Rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht in Rechnung gestellt. Als rechtzeitig gilt eine schriftliche Absage von mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Zur Terminabsage genügt eine einfache Mitteilung per E-Mail.

Selbstzahler

Bei ausschließlich selbstzahlenden Patienten, die keine Erstattungsleistungen eines Versicherungsträgers oder einer Krankenkasse in Anspruch nehmen (können), erfolgt die Rechnungslegung ebenfalls monatlich mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen gemäß GOP/GOÄ, mit dem 3,0-fachen bis 3,5-fachen Steigerungssatz.

Bitte beachten Sie auch die Ausfallregelung für nicht fristgerecht abgesagte Behandlungstermine: Termine, die nicht fristgerecht abgesagt wurden, werden nicht von dem Versicherungsträger erstattet. Dazu gehören alle Arten von Terminen (z.B. reguläre bzw. ein- oder zwei wöchentliche Termine, ein Erstgespräch sowie ein Sprechstundentermin). Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch, wenn der Patient seinen Termin unverschuldet versäumt (z.B. Unfall oder Stau auf dem Weg zur Therapie oder plötzliche Erkrankung). Rechtzeitig abgesagte Termine werden nicht in Rechnung gestellt. Als rechtzeitig gilt eine schriftliche Absage von mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Zur Terminabsage genügt eine einfache Mitteilung per E-Mail.